kommentare sind, auch ohne anmeldung bei twoday, möglich. ich behalte mir jedoch vor kommentare zu löschen. für rassistische, faschistische und beleidigende kommentare ist hier kein platz.
faschismus ist schliesslich keine meinung, sondern ein verbrechen.
neu: kommentare, wo die autorennamen mit eindeutig kommerziellen seiten verlinkt sind, werde ohne zögern gelöscht. ausnahmen können hier die regel bestätigen. das löschen von kommentaren muss also nichts mit den oben angeführten inhaltlichen kriterien zusammenhängen.
neu: kommentare, wo die autorennamen mit eindeutig kommerziellen seiten verlinkt sind, werde ohne zögern gelöscht. ausnahmen können hier die regel bestätigen. das löschen von kommentaren muss also nichts mit den oben angeführten inhaltlichen kriterien zusammenhängen.
solidarische reklame



redblog erhält für diese reklame kein geld.




















was sagt das BetrVG
(1) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, Betriebsoder
Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat
bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig
bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten. Dies gilt
auch nach dem Ausscheiden aus dem Betriebsrat. Die Verpflichtung gilt nicht
gegenüber Mitgliedern des Betriebsrats. Sie gilt ferner nicht gegenüber dem
Gesamtbetriebsrat, dem Konzernbetriebsrat, der Bordvertretung, dem Seebetriebsrat und
den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat sowie im Verfahren vor der Einigungsstelle,
der tariflichen Schlichtungsstelle (§ 76 Abs. 8) oder einer betrieblichen
Beschwerdestelle (§ 86).
Ich frage mich jetzt nur folgendes: Wie kann sich ein Betriebsratsmitglied im Fernsehen über die Finanzierung der Löhne äußern, es ist doch nicht anzunehmen die Geschäftsleitung hat hierzu kein stillschweigen vereibart. Was im Teckbote dann im letzten Absatz steht ist doch auch wieder eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht wenn Herr Albrecht sich über Gespräche und Themen für künftige Betriebsvereinbarungen äußert:
...Das Thema Kündigungen, so Albrecht weiter, sei sehr wohl Thema bei den Gesprächen mit der Geschäftsleitung gewesen. Eben weil Entlassungen künftig nicht ausgeschlossen werden können, solle eine Klausel in der Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit, die betriebsbedingte Kündigungen verhindert, im kommenden Jahr wegfallen.
Aber wieso Schütz eine IG Metall oder deren Bevollmächtigter eine Person Albrecht nicht bevor es zu einer Aussage mit den bekannten Folgen kommt?
Kommt man sonst nicht bei Spiegel TV mit dem Thema : „Millionenboni trotz Krise – Gewinner und Verlierer“