Dietz-Motoren kündigt unbequemen Betriebsrat fristlos
redblog - 2. November, 20:07 - Politik
Über die Krise berichtete SPIEGEL TV Magazin am 26.10.2009 und begleitete dabei den 1. Bevollmächtigten der IG Metall Esslingen, Sieghard Bender. Dieser ist in dem Beitrag zu sehen bei einer Versammlung mit dem Betriebsrat der
Dietz-motoren GmbH + Co. KG. Dort erklärt Betriebsrat Günther Albrecht, dass die Banken dem Unternehmen Schwierigkeiten machen und: "im letzten Monat war bis einen Tag vor Lohnauszahlung nicht klar, ob noch Löhne gezahlt werden können". (Video, ab 5:25 Minuten)
Die Geschäftsleitung hat Günther Albrecht am Freitag, den 30. Oktober 2009 fristlos gekündigt. Und, was besonders delikat ist, der Betriebsrat hat der Kündigung mehrheitlich zugestimmt. SPON:
Was zwischen Montagmorgen und der Entlassung am Freitag passierte, darüber gehen die Meinungen auseinander. Bereits zuvor war für den Montag eine Betriebsversammlung angesetzt, in der die Frage auf der Tagesordnung stand, wie es mit der Kurzarbeit in der Firma weitergehen sollte. Der Chef habe sich auf der Veranstaltung über ihn aufgeregt, sagt Albrecht.
Danach sei unter den Mitarbeitern die Stimmung gekippt und viele hätten ihn in den Folgetagen geschnitten. Offenbar habe Strauß sich rasch für eine Kündigung entschieden und im Folgenden Druck auf den Betriebsrat ausgeübt, der fristlosen Entlassung zuzustimmen. In dem Gremium, dem er bis vor anderthalb Jahren vorgesessen habe, gebe es seit einiger Zeit eine arbeitgeberfreundliche Mehrheit. "Angesichts der Wirtschaftskrise, die auch die Firma trifft, haben alle Angst", so Albrecht. Entsprechend habe ihn das Votum der eigenen Leute gegen ihn nicht überrascht.
Firmenchef hat keine Angst vor Klage
Strauß weist den Vorwurf, der Betriebsrat sei inzwischen der Unternehmensleitung hörig und habe seiner Entlassung nicht zuletzt auf Druck von ihm zugestimmt, zurück. "Das ist doch absurd. Die Mitarbeiter wählen die Betriebsräte und die wiederum einen Vorsitzenden - da kann ich als Chef doch gar keinen Einfluss auf Entscheidungen nehmen."
Der Geschäftsführer ist sich seiner Sache somit ziemlich sicher und sieht entsprechend auch einer Klage von Albrecht gelassen entgegen - selbst dann, wenn diese durch die Gewerkschaft unterstützt wird. Ilona Dammköhler von der IG Metall begründete im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE die Unterstützung für Albrecht: "Für uns fallen die Aussagen von Albrecht unter freie Meinungsäußerung. Aber mit großer Wahrscheinlichkeit geht es dem Unternehmen eh nur darum, endlich einen Grund zu finden, ihn loszuwerden." Der IG Metall sei seit längerem der ruppige Umgangston bei Dietz bekannt, und bereits öfters habe die Firmenleitung versucht, sich von Arbeitnehmervertretern zu trennen.
Seinen Unmut kann man auf verschiedenen Wegen freien Lauf lassen:
per Brief: Dietz-motoren GmbH + Co. KG, z.H. Dipl.-Ing. Bernd Strauß, Eisenbahnstraße 67, 73265 Dettingen u. Teck
per Telefon: 0049-7021-5702-0
per Fax: 0049-7021-5702-14
per Mail: vertrieb@dietz-motoren.de oder e.broeckel@dietz-motoren.de
Link:
Resolution der IG Metall Esslingen
Spiegel TV, 1.11.2009

Dietz-motoren GmbH + Co. KG. Dort erklärt Betriebsrat Günther Albrecht, dass die Banken dem Unternehmen Schwierigkeiten machen und: "im letzten Monat war bis einen Tag vor Lohnauszahlung nicht klar, ob noch Löhne gezahlt werden können". (Video, ab 5:25 Minuten)
Die Geschäftsleitung hat Günther Albrecht am Freitag, den 30. Oktober 2009 fristlos gekündigt. Und, was besonders delikat ist, der Betriebsrat hat der Kündigung mehrheitlich zugestimmt. SPON:
Was zwischen Montagmorgen und der Entlassung am Freitag passierte, darüber gehen die Meinungen auseinander. Bereits zuvor war für den Montag eine Betriebsversammlung angesetzt, in der die Frage auf der Tagesordnung stand, wie es mit der Kurzarbeit in der Firma weitergehen sollte. Der Chef habe sich auf der Veranstaltung über ihn aufgeregt, sagt Albrecht.
Danach sei unter den Mitarbeitern die Stimmung gekippt und viele hätten ihn in den Folgetagen geschnitten. Offenbar habe Strauß sich rasch für eine Kündigung entschieden und im Folgenden Druck auf den Betriebsrat ausgeübt, der fristlosen Entlassung zuzustimmen. In dem Gremium, dem er bis vor anderthalb Jahren vorgesessen habe, gebe es seit einiger Zeit eine arbeitgeberfreundliche Mehrheit. "Angesichts der Wirtschaftskrise, die auch die Firma trifft, haben alle Angst", so Albrecht. Entsprechend habe ihn das Votum der eigenen Leute gegen ihn nicht überrascht.
Firmenchef hat keine Angst vor Klage
Strauß weist den Vorwurf, der Betriebsrat sei inzwischen der Unternehmensleitung hörig und habe seiner Entlassung nicht zuletzt auf Druck von ihm zugestimmt, zurück. "Das ist doch absurd. Die Mitarbeiter wählen die Betriebsräte und die wiederum einen Vorsitzenden - da kann ich als Chef doch gar keinen Einfluss auf Entscheidungen nehmen."
Der Geschäftsführer ist sich seiner Sache somit ziemlich sicher und sieht entsprechend auch einer Klage von Albrecht gelassen entgegen - selbst dann, wenn diese durch die Gewerkschaft unterstützt wird. Ilona Dammköhler von der IG Metall begründete im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE die Unterstützung für Albrecht: "Für uns fallen die Aussagen von Albrecht unter freie Meinungsäußerung. Aber mit großer Wahrscheinlichkeit geht es dem Unternehmen eh nur darum, endlich einen Grund zu finden, ihn loszuwerden." Der IG Metall sei seit längerem der ruppige Umgangston bei Dietz bekannt, und bereits öfters habe die Firmenleitung versucht, sich von Arbeitnehmervertretern zu trennen.
Seinen Unmut kann man auf verschiedenen Wegen freien Lauf lassen:
per Brief: Dietz-motoren GmbH + Co. KG, z.H. Dipl.-Ing. Bernd Strauß, Eisenbahnstraße 67, 73265 Dettingen u. Teck
per Telefon: 0049-7021-5702-0
per Fax: 0049-7021-5702-14
per Mail: vertrieb@dietz-motoren.de oder e.broeckel@dietz-motoren.de
Link:
Resolution der IG Metall Esslingen
Spiegel TV, 1.11.2009
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trueten.de - Willkommen in unserem Blog! - 4. November, 22:47
Fall Albrecht: Eine Frage der konsequenten Haltung
Zum "Fall Günther Albrecht" dokumentieren... [weiter]
ein Dettinger (Gast) - 3. November, 18:03
was sagt das BetrVG
§ 79 Geheimhaltungspflicht
(1) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, Betriebsoder
Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat
bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig
bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten. Dies gilt
auch nach dem Ausscheiden aus dem Betriebsrat. Die Verpflichtung gilt nicht
gegenüber Mitgliedern des Betriebsrats. Sie gilt ferner nicht gegenüber dem
Gesamtbetriebsrat, dem Konzernbetriebsrat, der Bordvertretung, dem Seebetriebsrat und
den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat sowie im Verfahren vor der Einigungsstelle,
der tariflichen Schlichtungsstelle (§ 76 Abs. 8) oder einer betrieblichen
Beschwerdestelle (§ 86).
Ich frage mich jetzt nur folgendes: Wie kann sich ein Betriebsratsmitglied im Fernsehen über die Finanzierung der Löhne äußern, es ist doch nicht anzunehmen die Geschäftsleitung hat hierzu kein stillschweigen vereibart. Was im Teckbote dann im letzten Absatz steht ist doch auch wieder eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht wenn Herr Albrecht sich über Gespräche und Themen für künftige Betriebsvereinbarungen äußert:
...Das Thema Kündigungen, so Albrecht weiter, sei sehr wohl Thema bei den Gesprächen mit der Geschäftsleitung gewesen. Eben weil Entlassungen künftig nicht ausgeschlossen werden können, solle eine Klausel in der Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit, die betriebsbedingte Kündigungen verhindert, im kommenden Jahr wegfallen.
Aber wieso Schütz eine IG Metall oder deren Bevollmächtigter eine Person Albrecht nicht bevor es zu einer Aussage mit den bekannten Folgen kommt?
Kommt man sonst nicht bei Spiegel TV mit dem Thema : „Millionenboni trotz Krise – Gewinner und Verlierer“
(1) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, Betriebsoder
Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat
bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig
bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten. Dies gilt
auch nach dem Ausscheiden aus dem Betriebsrat. Die Verpflichtung gilt nicht
gegenüber Mitgliedern des Betriebsrats. Sie gilt ferner nicht gegenüber dem
Gesamtbetriebsrat, dem Konzernbetriebsrat, der Bordvertretung, dem Seebetriebsrat und
den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat sowie im Verfahren vor der Einigungsstelle,
der tariflichen Schlichtungsstelle (§ 76 Abs. 8) oder einer betrieblichen
Beschwerdestelle (§ 86).
Ich frage mich jetzt nur folgendes: Wie kann sich ein Betriebsratsmitglied im Fernsehen über die Finanzierung der Löhne äußern, es ist doch nicht anzunehmen die Geschäftsleitung hat hierzu kein stillschweigen vereibart. Was im Teckbote dann im letzten Absatz steht ist doch auch wieder eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht wenn Herr Albrecht sich über Gespräche und Themen für künftige Betriebsvereinbarungen äußert:
...Das Thema Kündigungen, so Albrecht weiter, sei sehr wohl Thema bei den Gesprächen mit der Geschäftsleitung gewesen. Eben weil Entlassungen künftig nicht ausgeschlossen werden können, solle eine Klausel in der Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit, die betriebsbedingte Kündigungen verhindert, im kommenden Jahr wegfallen.
Aber wieso Schütz eine IG Metall oder deren Bevollmächtigter eine Person Albrecht nicht bevor es zu einer Aussage mit den bekannten Folgen kommt?
Kommt man sonst nicht bei Spiegel TV mit dem Thema : „Millionenboni trotz Krise – Gewinner und Verlierer“
redblog - 4. November, 13:36
Trolle verdienen eigentlich keine Beachtung. Zur Beantwortung der Fragen verweise ich hier auf einen Beitrag von Willi Bleicher: http://www.stattweb.de/baseportal/NewsDetail&db=News&Id=6387





























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http://redblog.twoday.net/stories/6023634/modTrackback