Samstag, 12. Juli 2008

Briefe ehemaliger sowjetischer Kriegsgefangener


Etwa 20 000 ehemalige sowjetische Kriegsgefangene stellten Anträge auf "kompensaciya" – Kompensation für geleistete Zwangsarbeit zugunsten der deutschen Kriegswirtschaft. Sie erhielten gleich lautende, amtliche Schriftstücke mit Verweis auf deutsches Recht, § 11 Abs. 3 StiftG: "Kriegsgefangenschaft begründet keine Leistungsberechtigung".
Später erhielten sie von KONTAKTE-KOHTAKTbI einen freundlichen Brief mit der Ankündigung, sie würden als Geste der Anerkennung für erlittenes Unrecht eine Spende von 300 Euro bekommen.
Sie wurden zugleich ermuntert, uns ihre Erinnerungen an die Kriegs- und Nachkriegszeit zu schicken.
Tausende antworteten uns. Im Bewußtsein, etwas zur Geschichtsaufklärung in Deutschland leisten zu können, schrieben viele ausführliche Berichte.
Wir übersetzen ständig neue Briefe der Spendenempfänger und verbreiten sie wöchentlich in den "Freitagsbriefen".
Sie können die Briefe auch per Email bestellen über info[AT]kontakte-kontakty.de.
Aktueller "Freitagsbrief", von Z.Z. Chalewitzkij

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Trackbacks zu diesem Beitrag

Schillernaut - 12. Juli, 16:16

Briefe ehemaliger sowjetischer Kriegsgefangener

Etwa 20 000 ehemalige sowjetische... [weiter]
Besatzersklave (Gast) - 12. Juli, 12:34

Hamsterradläufer

Gut was Ihr da Macht nun fehlt nur noch die gleiche Aktion für deutsche Opfer in den Lagern der Befreier z.b. für geleistete Sklavenarbeit in den Kohleminen am Ural. Mein Tante wurde mit 17 Jahren dahin verschleppt und mußte 6 Jahre Frondienst leisten, Strebquote der verschleppten Deutschen ca. 65%.

du bist ein arschloch! (Gast) - 12. Juli, 17:33

was will es denn? was ist denn eine strebquote. geh kacken mann!
tommegg (Gast) - 12. Juli, 17:51

bastard!

leck arsch! geh baumeln!
Sven (Gast) - 17. Juli, 01:14

@Hamsterradläufer
Sie wollen es nicht verstehen, oder? Die "gleiche Aktion für deutsche Opfer in den Lagern der Befreier" müßte von den Befreiern ausgehen.
Allerdings kann man bei dieser "Aktion" nicht verpflichtende Gegenseitigkeit verlangen. Ein Versuch des um Verzeihung bittens muß und braucht auch nicht von der Gegenseite mit gleichem beantwortet werden. Es wäre ein großer Erfolg, wenn die andere Seite diesen Versuch akzeptiert und annimmt und antwortet. Um Ihnen die nicht verpflichtende Gegenseitigkeit zu verdeutlichen ein banales, dem Thema nicht angemessenes Beispiel: Nicht jeden, der Sie zu seinem Geburtstag einlädt werden Sie zu Ihrem Geburtstag einladen.
mfG


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