NRW: Online-Durchsuchung verfassungswidrig, grundsätzlich jedoch erlaubt
redblog - 27. Februar, 10:13 - Politik
Das Bundesverfassungsgericht erklärte das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig. In der Begründung des Gerichtes heißt es, daß heimliche Online-Durchsuchungen das Persönlichkeitsrecht verletzen würden. Damit schuf das Karlsruher Gericht nach Meinung des Gerichtspräsident Papier erstmals ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

Prinzipiell erklärte das Gericht jedoch Online-Durchsuchungen möglich, unter begrenzten Umständen. Sie dürften nur dann durchgeführt werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Dafür ist eine vorherige richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig.
Mit seiner Entscheidung ebnete das Gericht zwar der Online-Durchsuchung die Tür, dem großflächigen Überwachungswahnsinn von Schäuble und Co wurde aber erstmal ein Riegel vorgeschoben.
Sicher kann man sich also jedoch auch in Zukunft nicht sein. Das zeigen BKA, Verfassungschutz und andere staatliche Überwachungsorgane immer wieder. Rechtsbrüche gehören immer wieder zu ihren Vorgehensweisen.
Link:
BVerfG: Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig, Aktenzeichen: 1 BvR 370/07
yigg it


Prinzipiell erklärte das Gericht jedoch Online-Durchsuchungen möglich, unter begrenzten Umständen. Sie dürften nur dann durchgeführt werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Dafür ist eine vorherige richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig.
Mit seiner Entscheidung ebnete das Gericht zwar der Online-Durchsuchung die Tür, dem großflächigen Überwachungswahnsinn von Schäuble und Co wurde aber erstmal ein Riegel vorgeschoben.
Sicher kann man sich also jedoch auch in Zukunft nicht sein. Das zeigen BKA, Verfassungschutz und andere staatliche Überwachungsorgane immer wieder. Rechtsbrüche gehören immer wieder zu ihren Vorgehensweisen.
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BVerfG: Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig, Aktenzeichen: 1 BvR 370/07
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1 Kommentar - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
Micha (Gast) - 27. Februar, 14:00
Na und?
Sowas hat die Leute von Stasi 2.0 doch noch nie interessiert, wo es juristische Grenzen in diesem Lande gibt. Das hat doch Frau Harms im letzten Jahr zu genüge bewiesen. Erstmal zuschlagen, später gibt es dann einen kleinen Rüffel vor Gericht, aber da haben BKA und Konsorten doch schon lange die Informationen, die sie haben wollten.






























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