"Gegen alle Regeln der Demokratie"
redblog - 9. Februar, 09:20 - Politik
Wenn am 9. März die Bürgerinnen und Bürger des Baskenlandes an die Wahlurnen schreiten, werden zwei linke Parteien nicht auf dem Wahlzettel stehen. Am gestrigen Freitag untersagte Richter Baltasar Garzón der Baskischen Nationalistischen Aktion (ANV) und der Kommunistischen Partei des Baskenlands (EHAK) für drei Jahre alle Aktivitäten.
Grund für diese Entscheidung sind angebliche Verbindungen der beiden Parteien zur bereits verbotenen Linkspartei Batasuna.

Baskische Linksabgeordnete nach der Verbotsentscheidung
Für den Sonntag riefen Abgeordnete der beiden Parteien zu einem Protestmarsch nach Bilbao. Bis zum Ende der Legislaturperiode stehen die Abgeordneten noch unter dem Schutz ihres Mandates. Dieser fällt er mit der Wahl am 9. März, wenn sie nicht erneut in Parlamente einziehen können.
Damit wird die Tradition fortgeführt, jegliche linke, baskische politische Aktivität zu kriminalisieren. Noch immer lauft vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eine Überprüfung des Batasuna-Verbotes, weil es klare Hinweise gibt, daß Spanien politische Grundrechte verletzt.
Weiterführende Links:
Gara: Garzón suspende la actividad de ANV y EHAK ...
ND: Baskische Parteien ausgeschlossen
jW: Zwei baskische Parteien für drei Jahre verboten
Freitag: Saison für Falsch-Schirmspringer
teleSUR: España ilegaliza a dos partidos independentistas vascos y bloquea sus fondos

Grund für diese Entscheidung sind angebliche Verbindungen der beiden Parteien zur bereits verbotenen Linkspartei Batasuna.

Baskische Linksabgeordnete nach der Verbotsentscheidung
Für den Sonntag riefen Abgeordnete der beiden Parteien zu einem Protestmarsch nach Bilbao. Bis zum Ende der Legislaturperiode stehen die Abgeordneten noch unter dem Schutz ihres Mandates. Dieser fällt er mit der Wahl am 9. März, wenn sie nicht erneut in Parlamente einziehen können.
Damit wird die Tradition fortgeführt, jegliche linke, baskische politische Aktivität zu kriminalisieren. Noch immer lauft vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eine Überprüfung des Batasuna-Verbotes, weil es klare Hinweise gibt, daß Spanien politische Grundrechte verletzt.
Weiterführende Links:
Gara: Garzón suspende la actividad de ANV y EHAK ...
ND: Baskische Parteien ausgeschlossen
jW: Zwei baskische Parteien für drei Jahre verboten
Freitag: Saison für Falsch-Schirmspringer
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