Freispruch fürs Duzen
redblog - 29. Juni, 08:21 - Politik
Gericht erlaubt »Du« für Polizisten
Polizisten dürfen bei einer Demonstration geduzt werden. Das Oberlandesgericht in Rostock hat den Geschäftsführer der Deutschen Friedensgesellschaft, Monty Schädel (parteilos), vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Schädel war von der Neubrandenburger Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, bei einer Anti-Nazis-Demonstration im Juli 2001 einen Polizisten beleidigt zu haben, weil er ihn mehrmals geduzt und einen Lügner genannt hatte.
Das Oberlandesgericht in Rostock argumentierte, dass ein »Du« zwischen Demonstranten und Polizisten keine Beleidigung darstelle, sondern durchaus üblich sei. Die Bezeichnung »Lügner« falle unter den Schutz der Meinungsfreiheit und stelle »keine Schmähung« dar.
via Neues Deutschland
Polizisten dürfen bei einer Demonstration geduzt werden. Das Oberlandesgericht in Rostock hat den Geschäftsführer der Deutschen Friedensgesellschaft, Monty Schädel (parteilos), vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Schädel war von der Neubrandenburger Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, bei einer Anti-Nazis-Demonstration im Juli 2001 einen Polizisten beleidigt zu haben, weil er ihn mehrmals geduzt und einen Lügner genannt hatte.
Das Oberlandesgericht in Rostock argumentierte, dass ein »Du« zwischen Demonstranten und Polizisten keine Beleidigung darstelle, sondern durchaus üblich sei. Die Bezeichnung »Lügner« falle unter den Schutz der Meinungsfreiheit und stelle »keine Schmähung« dar.
via Neues Deutschland
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