Freitag, 29. Juni 2007

Freispruch fürs Duzen


Gericht erlaubt »Du« für Polizisten

Polizisten dürfen bei einer Demonstration geduzt werden. Das Oberlandesgericht in Rostock hat den Geschäftsführer der Deutschen Friedensgesellschaft, Monty Schädel (parteilos), vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Schädel war von der Neubrandenburger Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, bei einer Anti-Nazis-Demonstration im Juli 2001 einen Polizisten beleidigt zu haben, weil er ihn mehrmals geduzt und einen Lügner genannt hatte.
Das Oberlandesgericht in Rostock argumentierte, dass ein »Du« zwischen Demonstranten und Polizisten keine Beleidigung darstelle, sondern durchaus üblich sei. Die Bezeichnung »Lügner« falle unter den Schutz der Meinungsfreiheit und stelle »keine Schmähung« dar.
via Neues Deutschland

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Erstklassig
Was politisch korrekt ist oder nicht will ich nicht...
Ingo Dittmann (Gast) - 21. April, 15:41
Chemnitz, diese Nazinest,...
Chemnitz, diese Nazinest, hat ja keine anderen Probleme.
Gibriam (Gast) - 19. April, 19:44
Contra
Mir hat die Dokumentation einen sehr guten Einblick...
- (Gast) - 1. April, 01:21

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