Berufsverbot: Erfolg für Antifaschisten, Niederlage für Kultusministerium
redblog - 14. März, 13:10 - Politik
Michael Csaszkóczy studierte um Realschullehrer zu werden. Das Studium absolvierte er mit guten Noten und die Leistungen im Referendariat waren ebenso gut. Doch Anfang 2004 wurde Csaszkóczy aus politischen Gründen die Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg verweigert. Im September 2005 hat sich Hessen dieser Maßnahme angeschlossen und Csaszkóczy eine bereits zugesagte Stelle verweigert.
Als Grund für das Berufsverbot wurde seine Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIH) und an Zweifel, ob er für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintritt angeführt. Die AIH gilt laut Verfassungsschutz als "linksradikal".
Das Verwaltungsgerichts Karlsruhe hatte die Entscheidung für das Berufsverbot bestätigt 2006. Nach einer Revision mußte sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) mit dem Fall beschäftigen. Gestern fand die mündlichen Verhandlung statt.
Heute wurde nun die Entscheidung des Gerichtes bekanntgegeben:
"... Die entgegenstehenden Bescheide des Oberschulamts wurden deshalb aufgehoben und das beklagte Land verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Einstellung in den Schuldienst unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. ..."
Eine Revision wurde nicht zugelassen. Das Land muß jetzt erneut über die Einstellung von Csaszkóczy entscheiden. Diesmal ist es jedoch an die Rechtsauffassung des VGH gebunden und der besagt, daß die "„Sündenliste“ mit zahlreichen Einzelvorfällen sei nicht geeignet [sei], die Annahme mangelnder Verfassungstreue zu rechtfertigen".
Links:
Pressemitteilung des VGH, 14.03.2007
Kampagne "Gegen Berufsverbote"
Als Grund für das Berufsverbot wurde seine Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIH) und an Zweifel, ob er für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintritt angeführt. Die AIH gilt laut Verfassungsschutz als "linksradikal".
Das Verwaltungsgerichts Karlsruhe hatte die Entscheidung für das Berufsverbot bestätigt 2006. Nach einer Revision mußte sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) mit dem Fall beschäftigen. Gestern fand die mündlichen Verhandlung statt.
Heute wurde nun die Entscheidung des Gerichtes bekanntgegeben:
"... Die entgegenstehenden Bescheide des Oberschulamts wurden deshalb aufgehoben und das beklagte Land verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Einstellung in den Schuldienst unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. ..."
Eine Revision wurde nicht zugelassen. Das Land muß jetzt erneut über die Einstellung von Csaszkóczy entscheiden. Diesmal ist es jedoch an die Rechtsauffassung des VGH gebunden und der besagt, daß die "„Sündenliste“ mit zahlreichen Einzelvorfällen sei nicht geeignet [sei], die Annahme mangelnder Verfassungstreue zu rechtfertigen".
Links:
Pressemitteilung des VGH, 14.03.2007
Kampagne "Gegen Berufsverbote"
2 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
Micha (Gast) - 14. März, 14:05
Endlich mal eine gute Nachricht in diesem besch... Land. Aber noch ist er ja nicht eingestellt, mal sehen was sich das Ländle noch so alles einfallen lassen will.
redblog - 14. März, 14:57
stimmt, ist aber ein teilerfolg. sollte er weiterhin nicht eingestellt werden, will er weiter klagen.
obwohl es eigentlich erst ein teilerfolg ist, würde ich hier trotzdem schon von erfolg (siehe überschrift) sprechen.
obwohl es eigentlich erst ein teilerfolg ist, würde ich hier trotzdem schon von erfolg (siehe überschrift) sprechen.























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