Stoiber mit gespaltener Zunge
redblog - 21. Februar, 14:14 - Politik
Der Politische Aschermittwoch wird von der CSU immer sehnlichst erwartet. Man kann mal so richtig von Leder ziehen, zu den Füßen ein sich dem Bier hingebendes Publikum und die Fernsehrkameras von Phoenix übertragen live. Gnadenlos purzeln die populistischen Forderungen und Äußerung aus dem Munde des Edmund Stoiber.
In der heutigen Rede zeigte der scheidende Parteivorsitzende und Ministerpräsident mal wieder seine gespaltene Zunge. Seit Wochen hetzt Stoiber, gemeinsam mit anderen Vertretern der Rechten, gegen die vorzeitige Haftentlassung früherer RAF-Mitglieder. Sie dürfen nur raus, wenn sie öffentlich Reue bekennen und noch offene Fragen beantworten. Damit steht Stoiber abseits des Grundgesetztes, das in Artikel 2, Absatz 1 sagt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
So gilt also eine vorzeitige Haftentlassungsregelung für jeden Gefangenen, egal was er oder sie gemacht hat.
In seinem Rundumschlag thematisierte Stoiber auch die Frauenrechte. Diese gelten für alle Frauen, auch für die muslimischen, daher mußten sie vor Zwangheirat geschütz werden. Hier gebe es zum "Glück eine Trennung von Staat und Kirche", "in Deutschland gilt das Grundgesetz, nicht die Scharia!"
Keine drei Minuten später thematisierte er das Kruzifix-Urteil. Er wurde 1995 von Theo Waigel angerufen, der ihm das Urteil mitteilte. Er sei erschüttert gewesen, aber man habe eine Lösung gefunden, daß das Kruzifix weiterhin in den Klassenzimmer hängen konnte. Aber "Lehrerinnen mit Kopftuch als Symbol der Unterdrückung, nein! Mit uns niemals!"
In der heutigen Rede zeigte der scheidende Parteivorsitzende und Ministerpräsident mal wieder seine gespaltene Zunge. Seit Wochen hetzt Stoiber, gemeinsam mit anderen Vertretern der Rechten, gegen die vorzeitige Haftentlassung früherer RAF-Mitglieder. Sie dürfen nur raus, wenn sie öffentlich Reue bekennen und noch offene Fragen beantworten. Damit steht Stoiber abseits des Grundgesetztes, das in Artikel 2, Absatz 1 sagt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
So gilt also eine vorzeitige Haftentlassungsregelung für jeden Gefangenen, egal was er oder sie gemacht hat.
In seinem Rundumschlag thematisierte Stoiber auch die Frauenrechte. Diese gelten für alle Frauen, auch für die muslimischen, daher mußten sie vor Zwangheirat geschütz werden. Hier gebe es zum "Glück eine Trennung von Staat und Kirche", "in Deutschland gilt das Grundgesetz, nicht die Scharia!"
Keine drei Minuten später thematisierte er das Kruzifix-Urteil. Er wurde 1995 von Theo Waigel angerufen, der ihm das Urteil mitteilte. Er sei erschüttert gewesen, aber man habe eine Lösung gefunden, daß das Kruzifix weiterhin in den Klassenzimmer hängen konnte. Aber "Lehrerinnen mit Kopftuch als Symbol der Unterdrückung, nein! Mit uns niemals!"
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