Durchsuchung beim LabourNet war rechtswidrig
redblog - 24. Januar, 11:25 - Medien
Mit Beschluss vom 10.01.2006 hat die 6. Strafkammer des Landgerichts Bochum festgestellt, dass die Durchsuchung bei LabourNet am 05.07.2005 rechtswidrig war. Das Landgericht gab damit den Beschwerden der beschuldigten Redakteurin Mag Wompel gegen den Durchsuchungsbeschluss und den Beschlagnahmebeschluss des Amtgerichts Bochum statt.
Quelle und weitere Infos unter: LabourNet
Quelle und weitere Infos unter: LabourNet
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