Mittwoch, 23. September 2009

Bundesarbeitsgericht: Aufrufe zu Flashmobs erlaubt


"Gib uns deine Handy-Nummer, und dann lass uns zu dem per SMS gesendeten Zeitpunkt zusammen in einer bestreikten Filiale, in der Streikbrecher arbeiten, gezielt einkaufen gehen“, hieß es in einem Aufruf der Dienstleistungsgewerkschaft verdi während des Einzelhandelsstreiks im Jahr 2007. Damals wurde um einen neuen Tarifvertrag im Niedriglohnsektor Einzelhandel gekämpft und die Gewerkschaft probierte neue Aktionsformen mit Bündnispartnern aus der sozialen Bewegung aus.

Der Aufruf hatte Folgen. So füllten im Dezember 2007 ca. 50 Personen in einem Supermarkt ihre Einkaufswagen, um dann bei der Kasse festzustellen, dass sie weder Geld noch Kreditkarte dabei haben.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 22. September entschieden, dass solche Flashmobs Teil des Arbeitskampfs und damit erlaubt sind. Damit lehnte das BAG wie schon die Vorinstanzen eine Klage des Handelsverband Berlin-Brandenburg ab, der der Gewerkschaft den Aufruf zu Flashmobs verbieten lassen wollte.
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Gibriam (Gast) - 2. Februar, 17:16
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nesta (Gast) - 10. Januar, 22:13
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rosmarin - 6. Januar, 01:49

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