Betretenes Schweigen
redblog - 3. Mai, 16:03 - Politik
Vizepräsidentin Petra Pau:
Herr Kollege Ramelow, Sie haben nur eine Nachfrage. Ich rufe jetzt die Frage 48 der Kollegin Karin Binder auf:
Karin Binder (Die Linke.)
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass die polizeilichen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Art der Grenzkontrollen, die Aus- bzw. Einreiseverbote, der Beschuss der Demonstrationsteilnehmer und -teilnehmerinnen mit Tränengas und Schallgranaten, die Blockade der Abschlusskundgebung und andere Repressionsmaßnahmen, schwerwiegende Eingriffe in die demokratischen Grundrechte der NATO-Kritiker und -Kritikerinnen darstellen, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Der Herr Staatssekretär hat weiterhin das Wort.
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Ich kann die Frage für die Bundesregierung wie folgt beantworten: Erstens. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit war und ist gewährleistet. Zweitens. Zu Maßnahmen, die in der Verantwortung eines anderen Landes liegen, nimmt die Bundesregierung keine Stellung. ... Hätte die Bundesregierung auch geschwiegen, wenn die oben beschriebenen Vorgänge in Venezuela gegen Regierungsgegner passiert wären? [Anmerk.: Nur eine rhetorische Frage]
via

Herr Kollege Ramelow, Sie haben nur eine Nachfrage. Ich rufe jetzt die Frage 48 der Kollegin Karin Binder auf:
Karin Binder (Die Linke.)
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass die polizeilichen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Art der Grenzkontrollen, die Aus- bzw. Einreiseverbote, der Beschuss der Demonstrationsteilnehmer und -teilnehmerinnen mit Tränengas und Schallgranaten, die Blockade der Abschlusskundgebung und andere Repressionsmaßnahmen, schwerwiegende Eingriffe in die demokratischen Grundrechte der NATO-Kritiker und -Kritikerinnen darstellen, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Der Herr Staatssekretär hat weiterhin das Wort.
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Ich kann die Frage für die Bundesregierung wie folgt beantworten: Erstens. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit war und ist gewährleistet. Zweitens. Zu Maßnahmen, die in der Verantwortung eines anderen Landes liegen, nimmt die Bundesregierung keine Stellung. ... Hätte die Bundesregierung auch geschwiegen, wenn die oben beschriebenen Vorgänge in Venezuela gegen Regierungsgegner passiert wären? [Anmerk.: Nur eine rhetorische Frage]
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