Widerstand gegen neues Versammlungs- und Polizeigesetz
redblog - 19. Oktober, 17:29 - Politik
Nach Bayern will nun auch die CDU/FDP-Landesregierung von Baden-Württemberg das Versammlungsgesetz und das Polizeitgesetz verschärfen. In der Anmeldung von Versammlungen unter freiem Himmel muss künftig angegeben werden:
1. der Ort der Versammlung,
2. der Zeitpunkt des Beginns der Versammlung,
3. das Versammlungsthema,
4. Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit des Veranstalters,
5. Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit der Person, die die Versammlung
leitet, auf Anforderung auch Geburtsort und Geburtstag,
6. die erwartete Zahl der teilnehmenden Personen,
7. der beabsichtigte Ablauf der Versammlung,
8. die zur Durchführung der Versammlung mitgeführten Gegenstände oder die verwendeten
technischen Hilfsmittel und
9. die vorgesehene Zahl von Ordnern,
10. der beabsichtigte Streckenverlauf,
11. auf Anforderung Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen, Geburtsdaten, Geburtsorte und Anschriften der Ordner (diese Personen sollen wohl gegen diverse Dateien abgeglichen werden; es ist nicht festgelegt, was mit diesen Daten geschehen soll).
Bei allen Einladungen zu öffentlichen Versammlungen soll der Name des Veranstalters angegeben werden müssen, auch bei privaten Einladungen über Telefonketten, SMS oder E-Mail. Gegen das neue Versammlungsrecht regt sich Widerstand in weiten Teilen des gesellschaftlichen Lebens. Am 6.12. soll in der Landeshauptstadt Stuttgart eine Demonstration stattfinden, die sich gegen die geplanten Änderungen richtet. Bereits am 28.10. findet um 19 Uhr ein großes Vorbereitungstreffen im Gewerkschaftshaus in Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 20 für diese Demonstration statt.
Weitere Informationen gibt es auf trueten.de

1. der Ort der Versammlung,
2. der Zeitpunkt des Beginns der Versammlung,
3. das Versammlungsthema,
4. Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit des Veranstalters,
5. Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit der Person, die die Versammlung
leitet, auf Anforderung auch Geburtsort und Geburtstag,
6. die erwartete Zahl der teilnehmenden Personen,
7. der beabsichtigte Ablauf der Versammlung,
8. die zur Durchführung der Versammlung mitgeführten Gegenstände oder die verwendeten
technischen Hilfsmittel und
9. die vorgesehene Zahl von Ordnern,
10. der beabsichtigte Streckenverlauf,
11. auf Anforderung Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen, Geburtsdaten, Geburtsorte und Anschriften der Ordner (diese Personen sollen wohl gegen diverse Dateien abgeglichen werden; es ist nicht festgelegt, was mit diesen Daten geschehen soll).
Bei allen Einladungen zu öffentlichen Versammlungen soll der Name des Veranstalters angegeben werden müssen, auch bei privaten Einladungen über Telefonketten, SMS oder E-Mail. Gegen das neue Versammlungsrecht regt sich Widerstand in weiten Teilen des gesellschaftlichen Lebens. Am 6.12. soll in der Landeshauptstadt Stuttgart eine Demonstration stattfinden, die sich gegen die geplanten Änderungen richtet. Bereits am 28.10. findet um 19 Uhr ein großes Vorbereitungstreffen im Gewerkschaftshaus in Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 20 für diese Demonstration statt.
Weitere Informationen gibt es auf trueten.de
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