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Mittwoch, 27. Februar 2008

Problem mit dem Pressekodex


Gern wird auf dem stock-christilich-konservativen Weblog PI (Politically Inkompetent Incorret) die deutsche Medienberichterstattung als islamfreundlich und absolut unkritsch skandalisiert. Aktuell wirft man der Saarbrücker Zeitung vor, in einem Artikel die Herkunft seines Täters verschwiegen zu haben.



Ein Blick in den Pressekodex hätte gereicht um zu sehen, daß die SZ hier korrekt gehandelt hat. Dort heißt es in Richtlinie 12.1: Berichterstattung über Straftaten
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.
Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Doch das interessiert bei PI niemanden. Am Ende des Beitrages wird dann noch gleich ein Kontakt zur SZ angeführt. Konservative Extreme sind nicht nur in den USA ein Problem, auch hier.

via politisch korrekt

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NRW: Online-Durchsuchung verfassungswidrig, grundsätzlich jedoch erlaubt


Das Bundesverfassungsgericht erklärte das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig. In der Begründung des Gerichtes heißt es, daß heimliche Online-Durchsuchungen das Persönlichkeitsrecht verletzen würden. Damit schuf das Karlsruher Gericht nach Meinung des Gerichtspräsident Papier erstmals ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".



Prinzipiell erklärte das Gericht jedoch Online-Durchsuchungen möglich, unter begrenzten Umständen. Sie dürften nur dann durchgeführt werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Dafür ist eine vorherige richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig.

Mit seiner Entscheidung ebnete das Gericht zwar der Online-Durchsuchung die Tür, dem großflächigen Überwachungswahnsinn von Schäuble und Co wurde aber erstmal ein Riegel vorgeschoben.

Sicher kann man sich also jedoch auch in Zukunft nicht sein. Das zeigen BKA, Verfassungschutz und andere staatliche Überwachungsorgane immer wieder. Rechtsbrüche gehören immer wieder zu ihren Vorgehensweisen.

Link:
BVerfG: Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig, Aktenzeichen: 1 BvR 370/07

Webnews yigg it

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Bloggen = Terrorismus


Da bloggt einer mit seinen Windsheimer Geschichten auch kritische Berichte über den Bürgermeister des bayrischen Ortes und promt beginnen Ermittlungen, genauer: Ermittlungen des Staatsschutzes mit Rasterfahndung, Hausdurchsuchungen und allem drum und dran.



via pantoffelpunk

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Einschaltquote, nein...
Das ist ja stark. Kannte Democracy Now bis jetzt nur...
neuer Okto-Fan (Gast) - 2. Dezember, 14:09
übertreibung, schon...
übertreibung, schon mal gehört?
redblog - 30. November, 18:59
Käse
Warum fallen? In der logischen Konsequenz dürften...
Stormbound (Gast) - 30. November, 17:46

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