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Dienstag, 8. Januar 2008

Erst Fragen, und dann ...


07.01.2008 11:58 Uhr:
Von Ottfried Günther:
...
In welchem Land dieser Erde muss sich ein Einwohner noch seine Ausreise genehmigen lassen? Mit welchem Recht werden Ausreisegenehmigungen verwehrt?
Also bitte Augen aufmachen und die Realität betrachten...

07.01.2008 21:16 Uhr:
Von redblog:
@ Ottfried Günther:
"In welchem Land dieser Erde muss sich ein Einwohner noch seine Ausreise genehmigen lassen?" In den USA! Wer zum Beispiel als US-AmerikanerIn nach Kuba will, muss dies beim Finanzministerium (sic!) beantragen. Die meisten Anträge werden abgelehnt. Darf man doch reisen, gibt es extreme Auflagen. Reist man ohne Genehmigung und wird erwischt, zahl man ordentlich Strafe oder geht gar in den Knast.

08.01.2008 16:25 Uhr:
Von Ottfried Günther:
@ redblog
Ach ja, da ist sie wieder die berühmte Taktik des Anlenkens von den Problemen Kubas. Wenn die Probleme Kubas angesprochen werden wird sofort auf andere Länder verwiesen wo es ja noch viel schlimmer sei. ...
Erst fragen, und dann aufregen, wenn man antwortet ...

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Terrorhysterie beim SPIEGEL


Parteienverbote gehören für die baskische Linke fast zum Alltag. Mit der Begründung, man sei eine Tarnorganisation der ETA, versucht der spanische Staat und die Justiz eine demokratische Beteiligung der Linken zu verhindern und diese zu kriminalisieren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat im Dezember 2007 die Klage der baskischen Partei Batasuna (Einheit) gegen ihr Verbot vor den Wahlen 2003 angenommen.

Unterstützung erhält die spanische Justiz jetzt vom SPIEGEL. In seiner aktuellen Ausgabe berichtet er auf Seite 96 über zwei neuangestrengte Verbotsverfahren gegen EAE-ANV und EHAK. Die beiden Parteien sollen noch vor den Wahlen im März verboten werden. "Seit Monaten trägt die Justiz Indizien zusammen, die belegen sollen, dass beide Parteien Deckorganisationen der Terrorbande sind."
Kritisch hinterfragt wird im Hause Aust nicht, sonst wäre aufgefallen, daß bisher keine einzigen haltbaren Verbindungen zur ETA gefunden worden sind. Über Folter durch den spanischen Staat spricht der SPIEGEL eh nicht. Dafür werden die Journalisten schließlich nicht bezahlt.

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Lebendig verbrannt


Am Nachmittag vor seinem Tod betritt Oury Jalloh ein Callcenter in Dessaus Innenstadt. Er ist aufgebracht zu diesem Zeitpunkt, seine Ex-Freundin will den gemeinsamen Sohn zur Adoption freigeben, er hat als Asylbewerber keine Chance, das zu verhindern. Er telefoniert kurz, dann bittet er seinen Freund Mouktar Bah, der den Laden leitet, einen Anwalt zu kontaktieren. Am frühen Abend geht er wieder. Es ist der 6. Januar 2005. Oury Jalloh hat noch etwa 18 Stunden zu leben. Die FR erinnerte in ihrer gestrigen Ausgabe an den Tod von Oury Jalloh und das absurde Spiel der Polizisten vor Gericht.

junge Welt, 8.1.2008: Aufklärung im Fall Oury Jalloh gefordert
Drei Jahre nach Tod in Dessauer Gefängniszelle: Gedenken an Flüchtling aus Sierra Leone

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Einschaltquote, nein...
Das ist ja stark. Kannte Democracy Now bis jetzt nur...
neuer Okto-Fan (Gast) - 2. Dezember, 14:09
übertreibung, schon...
übertreibung, schon mal gehört?
redblog - 30. November, 18:59
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Warum fallen? In der logischen Konsequenz dürften...
Stormbound (Gast) - 30. November, 17:46

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