Donnerstag, 29. November 2007

Linksextremismusvorwurf wegen Mitgliedschaft in der Roten Hilfe


Nach ihrer Wahl zur neuen Bundesvorsitzenden der Jusos am Samstag sieht sich Franziska Drohsel heftigsten Angriffen von rechts ausgesetzt: Linksextremismus. Am Montag berichtete die extrem rechte Wochenzeitung Junge Freiheit, daß Drohsel Mitglied der Roten Hilfe sei. "Dies sind allerdings nicht die einzigen Verbindungen von Drohsel ins linksextreme Spektrum. Die Juso-Bundesvorsitzende verfügt über beste Kontakte zur DKP-nahen Vereinigung der „Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA)." Am Mittwoch bestätigte Drohsel in einem Interview mit der jungen Welt ihre Mitgliedschaft in der Roten Hilfe. Die rechte Postille Junge Freiheit hat Sie nach Ihrer Wahl zur neuen Juso-Chefin prompt in die »linksextremistische« Ecke gerückt, aufgrund Ihrer Nähe zur Roten Hilfe und zur Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA). Hören Sie so etwas gerne?
Was die Junge Freiheit als Organ der Rechtsextremen schreibt und welches Etikett sie mir verpaßt, interessiert mich herzlich wenig.

Die »Vorwürfe« treffen aber doch zu?
Ich bin Mitglied der Roten Hilfe und habe in meiner Tätigkeit als Berliner Juso-Vorsitzende auch gerne und erfolgreich mit der VVN-BdA zusammengearbeitet. Zu diesen Verbindungen stehe ich.
Nun kommen aus allen Richtungen der Rechten Forderungen nach einem Rücktritt. Aus FDP, CDU und CSU, vom RCDS selbst aus den Reihen der Jusos.
Die WELT fragt gleich mal ihre Leserschaft, ob Drohsel zurücktreten solle. Ja sagen 75 %. Die Rechte steht vereint, von Junge Freiheit über PI, WELT bis hin zu einigen Jusos.
In der SZ erklärte die Juso-Vorsitzendes, daß sie als Mitglied nicht alle Positionen der Roten Hilfe teilen würde. Dabei meinte sie etwa Solidariätsaufrufe für Gefangene aus der RAF. Erklärte jedoch: "Ich trage das grundlegende Anliegen der Roten Hilfe mit, Rechtsbeistand für Menschen zu organisieren, die etwa bei linken Demonstrationen festgenommen wurden und selbst kein Geld für eine Verteidigung haben."

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Bundesgerichtshof: »militante gruppe« ist keine terroristische Vereinigung


... Auf die Beschwerden der Beschuldigten hat der für Staatsschutzsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Haftbefehle abgeändert und gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Beschuldigten sind zwar der Tat vom 31. Juli 2007 und auch der Zugehörigkeit zur "militanten Gruppe" dringend verdächtig. Dies begründet jedoch in rechtlicher Hinsicht nicht den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a StGB), sondern nur denjenigen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB). Obwohl die Tätigkeit der "militanten gruppe" darauf ausgerichtet ist, Brandanschläge namentlich gegen Gebäude und Fahrzeuge staatlicher Institutionen sowie privatwirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Einrichtungen zu begehen, kann die Gruppierung nicht als terroristische Vereinigung eingestuft werden. ... Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes, 28.11.07

Arschkarte für Harms & Co.
  • Beschluss des 3. Strafsenats vom 28.11.2007 - StB 43/07 [pdf]

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Gibriam (Gast) - 2. Februar, 17:16
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